Hausbesitzer und ihre winterlichen Pflichten

Hausbesitzer und ihre winterlichen Pflichten

Bei Frost und winterlichem Wetter drohen nicht nur Schäden am Haus, sondern auch an Bewohnern und Passanten. Wir klären über Haftungsfragen, die Hauseigentümer betreffend auf:

Verhalten im Schadenfall

Verhalten im Schadenfall

Schon bei Bekanntwerden des Schadensfalls müssen Sie versuchen, so viele Details wie möglich zu dokumentieren. Die vier Leitfragen dazu sind: Wann, wo, wer, was? Nach diesen Inhalten werden Sie auch im Schadensformular der Versicherung befragt.

Continentale: "Garantiezins-Retter" bei Abschluss bis Jahresende

Continentale: "Garantiezins-Retter" bei Abschluss bis Jahresende

Mit dem "Garantiezins-Retter" bietet die Continentale Lebensversicherung einen besonderen Anreiz für Kunden, die der weiteren Senkung im Jänner 2017 noch entgehen wollen. Das Versprechen sichert den derzeitigen deutschen Garantiezins über die gesamte Vertragslaufzeit zu.

Neuer Versicherungspartner der Landwirtschaft

Neuer Versicherungspartner der Landwirtschaft

Der Strukturwandel der österreichischen Landwirtschaft setzt sich fort. Zunehmend spezialisieren sich die Betriebe auf einen Produktionszweig, um Effizienz und Ertrag zu steigern. Dies ist häufig mit hohen Investitionskosten verbunden und erhöht das finanzielle Risiko bei unvorhersehbar eintretenden Schadenereignissen.

Wann ist eine Eingangstüre aus Versicherer-Sicht versperrt?

Wann ist eine Eingangstüre aus Versicherer-Sicht versperrt?

Unbekannte Täter waren in ein Reihenhaus über die Haustüre, die lediglich zugezogen ("ins Schloss gefallen"), jedoch nicht mit dem Schlüssel zugesperrt war, eingedrungen. Da die Tür mit einem Knauf versehen war, konnte sie aber von außen nicht ohne weiteres geöffent werden. Der Versicherer lehnte dennoch die Deckung ab. Ein durschnittlich verständiger Versicherungsnehmer könnte unter dem Begriff "versperren" nur verstehen, dass die Haus-Wohnungstür tatsächlich durch Betätigen des Schlüssels versperrt werden müsse, sodass der Sperrriegel in die Ausnehmung des Schließblechs fahre. 

Die Deckungsklage des Kunden blieb in allen Instanzen erfolglos.

Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen

Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen

Worum geht es?

  • Zahlreiche österreichische Lebensversicherte können von ihren seit 1997 geschlossenen Lebensversicherungsverträgen zurücktreten und Rückabwicklungen nach Bereicherungs-grundsätzen verlangen (Rückzahlung der eingezahlten Prämien plus Zinsen).
  • Dieses Recht steht auch jenen österreichischen Versicherungsnehmern (VN) zu, die in den letzten 18 Jahren ihre Verträge vorzeitig beendet hatten.
  • Etwaige Rückabwicklungsansprüche entstehen erst durch Rücktritt, sind also nicht verjährt.
  • Besonders interessant könnte ein Rücktritt für Besitzer von fondsgebundenen Lebens-versicherungen mit schlechter Performance sein oder wenn die Polizze vor Laufzeitende rückgekauft wurde oder eine Prämienfreistellung vorgenommen wurde.
  • Wir prüfen für Sie, ob zu Ihrer Lebensversicherung eine fehlerhafte Rücktrittsbelehrung vorliegt, stellen für Sie eine grobe Wirtschaftlichkeitsberechnung an und machen für Sie Rückabwicklungsansprüche geltend.

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