Verhalten im Schadenfall

Verhalten im Schadenfall

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Schon bei Bekanntwerden des Schadensfalls müssen Sie versuchen, so viele Details wie möglich zu dokumentieren. Die vier Leitfragen dazu sind: Wann, wo, wer, was? Nach diesen Inhalten werden Sie auch im Schadensformular der Versicherung befragt.

 Wichtig: Bleiben Sie bei der Wahrheit! Versuchter Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt und als Versicherungsnehmer bzw. versicherte Person haben Sie sich mit Vertragsabschluss zu gewissen Pflichten bekannt. Unter anderem: Wahrheitspflicht, Meldepflicht, Dokumenationspflicht (Foto) und auch Pflicht zur Begrenzung eines auftretenden Schadens.

Verletzen Sie Ihre so genannten Obliegenheiten, kann dies die Leistungsfreiheit des Versicherers zur Folge haben - sprich: Sie bleiben auf Ihrem Schaden ganz oder teilweise sitzen. Formulieren Sie jedoch die Beschreibung bewusst, um nicht einen Ausschluss zu provozieren. Dabei unterstützen wir Sie mit unserem Fachwissen!

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