Freizeitunfall - hohe Eigenkosten trotz Sozialversicherung

Freizeitunfall - hohe Eigenkosten trotz Sozialversicherung

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Freizeitunfälle können leider schneller passieren als gedacht. Sei es ein Sturz beim Schifahren oder ein Sturz von der Leiter beim Kirschenpflücken im eigenen Garten. Oftmals kann man den Verletzungsgrad nicht einschätzen und wir sind froh, wemm wir schnell Hilfe bekommen. Aber wer trägt die Kosten für Rettung, Pistenrettung und Hubschrauber etc.? Fakt ist, nicht alle Kosten werden von der Sozialversicherung übernommen!!!

 Wir dürfen den Fall einer unserer Kundinnen schildern:

Schiunfall auf der Hochwurzen in Schladming, schwerer Sturz auf den Rücken. Die Ersthelfer alarmierten die Pistenrettung, die mit einem Akja am Unfallort erschien. Als Vorsichtsmaßnahme wurde dann auch noch ein Hubschrauber alarmiert, der vom Roten Kreuz Salzburg geschickt wurde. 

Die Patientin wurde ins nächstgelegene Diakonissen-Krankenhaus Schladming geflogen. Nach einigen Untersuchungen und einer Beobachtungsnacht im Krankenhaus stellte sich heraus, dass es sich bei den Verletzungen nur um extreme Prellungen handelt. 

Die Kosten für den Rettungseinsatz sind leider nicht so gering:

Hubschrauberrechnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diese Rechnung wurde selbstverständlich bei der Sozialversicherung eingereicht. Als Rückmeldung kam folgendes:

GKK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auch von der Pistenrettung kam noch eine Rechnung:

Pistenrettung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Da sich im Nachhinein erst herauststelle, dass diese Bergungsmaßnahmen nicht notwendig gewesen wären, hätte die Sozialversicherung nur die tariflichen Beförderungskosten in der Höhe von € 36,75 übernommen.

Die Patientin hat aber eine private Unfallversicherung, die sämtliche Kosten übernommen hat. Diese private Unfallversicherung umfasst folgende Leistungen:

  • Dauernde Invalidität
  • Unfalltod
  • Unfallkosten
  • Bergungskosten und
  • eine Knochenbruchpauschle

bei einer monatlichen Prämie von € 12,74 für die 25 Jährige.

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