Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Facebook Twitter Pinterest LinkedIn

Die betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter, Geschäftsführer und alle, die für den Erfolg eines Unternehmens verantwortlich sind.

Der Aufbau und die Leitung eines Unternehmens erfordert über Jahre hinweg die gesamte Aufmerksamkeit der Gesellschafter und der Geschäftsführer. Umso mehr je mehr es sich dabei um ein und dieselbe Person handelt: den Gesellschafter - Geschäftsführer.

Gedanken an die eigene Pension sind da allzu oft kein Thema. Dabei verschenken Sie wertvolle Jahre. Jahre, in denen Ihr Unternehmen für Sie und Ihre Pension Kapital ansparen könnte, legal, steueroptimal und konkurssicher (für den Fall des Falles)!

Die direkte Leistungszusage, bzw. Pensionszusage als Firmenpension - in Ergänzung zur staatlichen Vorsorge - ist eine sehr gute Möglichkeit, einzelnen Leistungsträgern oder Gruppen von Leistungsträgern eines Unternehmens den Zugang zu einer Betriebspension zu ermöglichen.

Wenn Ihr Unternehmen eine Firmenpension zusagt, dann ist ein schriftliches, rechtsverbindliches und unwiderrufliches Vertragsverhältnis gegeben. Damit geht das Unternehmen eine Verpflichtung ein, für die in der Bilanz gewinnmindernde Pensionsrückstellungen gebildet und zugesagte(n) Leistung(en) versichert werden.

Durch die 2. Säule der Altersvorsorge - eben der betrieblichen Altersvorsorge - reduziert sich die Einkommenslücke in der Pension. Das Unternehmen wird dadurch zu einem zusätzlichen Pensionsträger für den/die Begünstigte/n. Und das mit Vorteilen auf beiden Seiten.

Aus der Sicht des Unternehmens:

  • Gewinnmindernder Aufbau der Pensionsrückstellung
  • Prämien für Rückdeckungsversicherungen sind Betriebsausgabe
  • Lohnnebenkostenfreie, Sozialversicherungsabgabenfrei
  • Geringstes Liquiditätsrisiko durch eine Rückdeckungsversicherung mit Rententafelgarantie

Aus Sicht des Begünstigten:

  • Reduktion der Einkommenslücke in der Pension
  • Gesichertes Pensionskapital im Insolvenzfall durch Pfandrecht auf die Rückdeckungsversicherung
  • Hinterbliebenenvorsorge und Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit ist möglich
  • aus steuerlicher Sicht: aufschiebende steuerliche Wirkung, die Leistung ist sozialversicherungsabgabenfrei
  • betriebliche Vorsorge - privat Nutzen

Wir beraten und begleiten Sie bei der individuellen Gestaltung Ihrer Pensionszusage.

Newsletter Abo

Von nun an alle News automatisch per E-Mail zugesenden lassen.

DonauOberösterreichischeHDIUNIQUAzuerichmukiARAG