Die 5 größten Fehler bei Dienstreisen ins Ausland

Die 5 größten Fehler bei Dienstreisen ins Ausland

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Was man bei Dienstreisen ins Ausland beachten soll, wo bei der Abrechnung die häufigsten Fehler passieren - Expertentipps von Wolfgang Reisinger, Leiter des Bereichs Spezialschaden bei der Wiener Städtischen und Josef Skringer, Trainer an der WIFI Personalverrechnungsakademie und Prüfer beim Finanzamt Graz.

Fehler 1: Unterversicherung des eigenen PKWs
In Österreich liegt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestsumme für die Deckung einer KFZ-Haftpflichtversicherung bei sieben Millionen Euro, in der Slowakei oder in Italien hingegen nur bei drei Millionen Euro, in der Türkei sind die Sachschäden mit nur rund 16.000 Euro gedeckt und die Personenschäden mit 80.000 Euro. Bei österreichischen Fahrzeugen gilt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme auch bei Unfällen im Ausland. Wenn man allerdings mit einem nicht in Österreich zugelassenen Dienstauto im Ausland unterwegs ist, ist auf alle Fälle eine Ergänzung zur KFZ-Haftpflichtversicherung zu empfehlen.

Fehler 2: Unterversicherung des Mietwagens
Bei gemieteten Fahrzeugen im Ausland empfiehlt Reisinger: "Die Haftpflichtdeckungssumme sollte mindestens drei Millionen Euro betragen, auch wenn man dafür einen Zuschlag vor Ort zahlen muss." Ansonsten könne man bei einem Schadenfall "in Teufels Küche kommen".

Fehler 3: Keine Unterscheidung zwischen Inlands- und Auslandsdienstreisen
Die in Arbeits- oder Kollektivverträgen enthaltenen Tagesgeldsätze beziehen sich oft nur auf Inlandsdienstreisen. Fehlen gesonderte Vorgaben für Auslandsdienstreisen im Kollektiv- oder Arbeitsvertrag, gelten die Vorgaben des Einkommensteuergesetzes. Das abgabenfreie Taggeld richtet sich dabei grundsätzlich nach dem Satz für jenes Land, in das man reist (Zielland).

Fehler 4: Grenzüberschreitung außer Acht lassen
Wie für alle Dienstreisen gilt auch für Auslandsdienstreisen eine Aufzeichnungspflicht. Für Auslandsdienstreisen gilt laut Skringer dabei eine Besonderheit: "Der Zeitpunkt der Grenzüberschreitung muss sowohl bei Hin- wie auch bei der Rückfahrt aufgezeichnet werden."

Fehler 5: Essensgeld bei Auslandsreisen nicht berücksichtigen
Für Auslandsreisen gilt: Wird ein Essen vom Arbeitgeber bezahlt, so kann dennoch der volle Taggeldsatz abgabenfrei ausbezahlt werden. Werden zwei Essen pro Tag bezahlt, kann nur noch ein Drittel des Tagesgeldsatzes abgabenfrei ausbezahlt werden.

Quelle: Doppelpunkt PR- und Kommunikationsberatung GmbH

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