Tipps für die Einbruchprävention
Versicherung gegen Einbruch abschließen, Alarmanlage installieren und fertig? Leider nein. Wenn es um die Einbruchprävention geht, ist das Verhalten der Bewohner entscheidend. Worauf es dabei ankommt, wissen die Versicherungsmakler Wolfgang Wachschütz und Gunther Riedlsperger sowie Chefinspektor Christian Sallmutter.
"Genauso wichtig wie Alarmanlage oder andere Einbruchssicherungen ist für die Einbruchsprävention das richtige Verhalten der Bewohner", betont Chefinspektor Christian Sallmutter, zuständig für Kriminalprävention im Landeskriminalamt Steiermark. "Vor allem um die Mittagszeit und abends zwischen 17 und 21 Uhr sollte man besonders achtsam sein, da dies die beliebtesten Einbruchszeiten sind." Für den Schutz von Wohnung und Eigenheim hat der Experte folgende Tipps parat:
- Schlüssel nicht unter der Fußmatte oder im Postkasten verstecken
- In den Abendstunden Zeitschaltuhren verwenden und Kellerabgänge beleuchten
- Bewegungsmelder anbringen
- möglichst lückenlose Außenbeleuchtungen installieren
- hochwertige Schlösser verwenden
- Eingang möglichst frei halten (zB wenige Pflanzen etc.)
- Losungswort und Sparbuch getrennt aufbewahren
- Alles wegräumen, was dem Einbrecher behilflich sein könnte (zB Werkzeug, Leitern)
Wichtig sei außerdem ein Inventarverzeichnis. "Das macht die Regulierung einfacher", sagt Sallmutter. Sichergestellte Geräte können so beispielsweise einfacher zurückgebracht werden.
Dokumentieren für den Versicherungsschutz
Auch für den Versicherungsschutz ist die richtige Dokumentation unerlässlich, ergänzt Versicherungsmakler Wolfgang Wachschütz aus Graz, Obmann-Stellvertreter der steirischen Versicherungsmakler. "Welche Wertgegenstände sich in der Wohnung befinden, sollte unbedingt dokumentiert werden, um im Falle eines Einbruchdiebstahls einen Nachweis für die Versicherung parat zu haben." Wachschütz empfiehlt:
- Inventarverzeichnis mit Schmuck und anderen Wertgegenständen erstellen
- Rechnungen aufbewahren
- Wertgegenstände fotografieren und Datum des Fotos festhalten
- bei Elektrogeräten Seriennummer dokumentieren
Vor allem bei Haushaltsversicherungen: Deckungssumme klären
Einbruchdiebstahl ist grundsätzlich in der Haushaltsversicherung inkludiert, es gibt aber auch eigene Versicherungen dafür. Allerdings: "Bei einer Haushaltsversicherung ist die Deckungshöhe oft von der Wohnungsgröße oder der verbauten Eigenheimfläche abhängig. Wenn man in einer kleinen Wohnung wertvolle Gegenstände aufbewahrt, hat man hier das Nachsehen", warnt Wachschütz. Außerdem unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter, ob ein "echter" Neuwertersatz" geleistet wird und ein Unterversicherungsverzicht gilt.
Richtig aufbewahren
Ein weiterer Punkt: die Aufbewahrung der Wertgegenstände. Wachschütz: "Bei der Haushaltsversicherung gilt, dass frei liegendes Bargeld zu einem niedrigeren Betrag versichert ist als Geld, das in Möbeln oder einem Safe verwahrt ist. Dies ist auch bei Schmuck, Münz- und Briefmarkensammlungen zu beachten." Bei besonderss hochwertigen Wertgegenständen ab einer gewissen Summe (zB 75.000 Euro), schreibt mancher Versicherer als zusätzlichen Schutz auch eine Alarmanlge oder Sicherheitstüren vor. Wachschütz: "Bei Nichterfüllung dieser Vorgabe, kann ein Selbstbehalt bis 20 Prozent des Entschädigungsbetrages vom Versicherer vorgeschrieben werden."
- Erhöhte Grenzbeträge (zwischen 20.000 und 40.000 Euro, je nach Versicherungsangebot) gelten beispielsweise auch für Wertsachen in versperrten, eisernen, feuerfesten Sicherheitsbehältnissen mit min. 100 kg Eigengewicht mit Sicherheitsklasse (Sicherheitsklasse IV laut VSÖ-Kassenfragebofen oder EURO-Widerstandsgrad EN0).
- Versichert ohne Selbstbehalt: Geldschrank über 250 kg mit besserem Sicherheitsgrad oder Mauersafe mit min. Schlossschutzpanzer bis 75.000 Euro (versicherungsabhängig) für Bargeld, Valuten, Einlagebücher ohne Klausel, Schmuck, Edelsteine, Briefmarken- und Münzsammlungen.
- Bis 120.000 Euro (je nach Versicherungsangebot) im Safe oder Wandsafe bei VVO-Sicherheitsgard EN 2 oder Widerstandsgrad II gem. ÖNORM EN 1143-1 bzw. VdS 2450 (Wandsafes sind einzumauern und dies ist mit einer Konformitätserklärung nachzuweisen). Für Geld, Geldeswerte, Sparbücher ohne Losungswort, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle, Briefmarken- und Münzsammlungen.
Keine Deckung bei fahrlässigem Verhalten
Eine Versicherungsdeckung ist grundsätzlich nur bei einem nachgewiesenen Einbruchdiebstahl möglich. "Von einem Einbruchdiebstahl spricht die Versicherung, wenn Einbruchsspuren polizeilich nachweisbar sind", weiß Gunther Riedlsperger, Bundes- und Fachgruppenobmann der Versicherungsmakler. "Wenn man allerdings fahrlässig gehandelt hat und Obliegenheiten verletzt, beispielsweise das Fenster nicht verschlossen hat, kann dies zur Leistungsfreiheit der Versicherung führen."
Statistische Daten
- Seit Jahren steigt österreichweit der Umsatz mit Alarmanlagen und liegt laut Branchenradar "Alarmanlage in Österreich" aktuelle bei und 20 Millionen Euro jährlich (2013. Rund 11.200 Stück Alarmanlagen wurden 2013 verkauft - ein Plus von 8,3 Prozent im Vergleich zu 2012.
- In der Steiermark gab es 2013 1.322 Anzeigen wegen Wohnungseinbruch (Rückgang von 1,6 Prozent im Vergleich zu 2012).
Quelle: Doppelpunkt, PR- und Kommunikationsberatung GmbH