Kaskoversicherung für die Person

Kaskoversicherung für die Person

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Ein Unfall. Schwere Krankheit. - Können Sie es sich leisten, plötzlich berufsunfähig zu werden?
Sie brauchen Geld! Zum Wohnen, für Lebensmittel, Kleidung, Urlaub uvm. Solange Sie Ihr gewohntes Einkommen erzielen, ist alles in Balance. Aber was, wenn plötzlich ein beträchtlicher Teil Ihres Einkommens fehlt?

Familie, Karriere, Freude am Leben. Sie haben Wünsche, denken voraus, planen. Sie setzen Ihre Arbeitskraft ein, um das Beste aus Ihrem Leben zu machen. Dafür ist Ihre Gesundheit von essentieller Bedeutung. Doch manchmal ändert ein winziger Moment alles. Ein Schicksalsschlag kann Ihnen in einem kurzen Augenblick Ihre Arbeitskraft rauben.

Haben Sie das Risiko von Berufsunfähigkeit in Ihrem persönlichen Plan A berücksichigt? Bedenken Sie: Aus gesundheitlichen Grünen erhalten rund 550.000 Personen in Österreich eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbunsunfähigkeits-Pension oder Versehrtenrente. Die Ursachen dafür sind vielfältig und können jeden treffen:

 Ursachen für eine Berufs-/Erwärbsunfähigkeit

Im Jahr 2011 betrug der Durschnitt der Versehrtenrenten in der gesetzlichen Unfallversicherung € 380*.

Für die Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Pensionen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stellte sich die Situation im gleichen Jahr wie folgt dar:

Durchschnittliche monatliche Pensionshöhe:

 

* Werte vor dem 60./65. Lebensjahr; brutto
Achtung: Seit 01.01.2014 ist der Zugang zu einer Invaliditätspension deutlich erschwert!
Der Gesetzgeber leistet für Jahrgänge ab 1964 keine befristeten Invaliditätspensionen mehr, sondern forciert durch Zahlung eines Reha- und/oder Umschulungsgeldes die Wiedereingliederung der Betroffenen ins Berufsleben.

Die Gefahr, dass eine schmerzliche Lücke zwischen letztem Verdienst und staatlicher Pension/Rente entsteht, ist groß.

Die staatlichen Pensioen bzw. Renten aus gesundheitlichen Gründen werden erst nach Vorliegen bestimmter Anspruchsvoraussetzungen gezahlt, die nicht immer erfüllt werden können. Betroffene können insbesondere Hausfrauen, Schulpflichtige, Studierende, Jungakademiker und Berufseinsteiger sein.

Nicht jeder Beruf genießt Berufsschutz. Versicherte, die einen erlenten (angelernten) Beruf ausüben, sowie Angestellte haben Berufsschutz. Das heißt, sie dürfen nur auf Berufe innerhalb ihrer Berufsgruppe verwiesen werden. Für Selbstständige hingegen besteht Berufsschutz erst mit Vollendung des 50. Lebensjahres, für Landwirte und ungelernte Arbeitskräfte erst ab Vollendung des 57. Lebensjahres.

Berufsunfähigkeit kann heute jeden treffen. Auch Sie. Sorgen Sie deshalb rechtzeitig vor!!!

 

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