Geplante Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer ab 01.03.2014

Geplante Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer ab 01.03.2014

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Derzeit liegt ein Gesetzesentwurf zur Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer vor. Dieser beinhaltet vorraussichtlich folgende Neuerungen:

 Der Steuersatz für Krafträder erhöht sich auf € 0,025 je ccm Hubraum (bisher € 0,022).

Beispiel:

BMW mit 798 ccm Hubraum

vor der Erhöhung: € 210,67 motorbezogene Versicherungssteuer pro Jahr
nach der Erhöhung: € 239,40 motorbezogene Versicherungssteuer pro Jahr

Für andere Kraftfahrzeuge mit einem höchsten, zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, ausgenommen bei Zugmaschinen und Motorkarren, je Kilowatt der Leistung des Verbrennmotors gilt:

  • die ersten 24 KW sind steuerfrei (Mindeststeuer ist zu beachten),
  • für die weiteren 66 KW sind € 0,62 zu bezahlen,
  • für die weiteren 20 KW sind € 0,66 zu bezahlen
  • und für die darüber hinausgehenden Kilowatt € 0,75

Beispiel:

VW mit 77 KW

vor der Erhöhung: € 349,80 motorbezogene Versicherungssteuer pro Jahr
nach der Erhöhung: € 394,32 motorbezogene Versicherungssteuer pro Jahr

Die neue Mindeststeuer bei anderen Kraftfahrzeugen als PKW und Kombi wird mit € 6,20 höchstens aber mit € 72,-- bestimmt. Die Angaben setzen eine jährliche Zahlungsweise voraus, die Erhöhungsfaktoren bei unterjähriger Zahlungsweise bleiben unverändert.

Der Gesetzgeber sieht ein Wirksamkeitsdatum der neuen Steuer mit 01.03.2014 vor.

Erhöhung der NoVA


Nach langem Hin und Her herrscht Klarheit im NovA-Neu-Dickicht. Eine Prozentdeckelung ist nun doch nicht vorgesehen, dafür werden bis Mitte Februar abgeschlossene Verträge nach dem alten System abgerechnet.

Die Normverbrauchsabgabe richtet sich künftig nach dem CO²-Werten und tritt am 1. März in Kraft. Die Formel ist stark simplifiziert worden: [(CO²-Emission in g/km) - 90] : 5 = NoVA-Prozentsatz, Kommastellen werden gerundet. Früher war die NoVA auf 16 % begrenzt, noch Anfang Jänner wollte man sie mit 30 % deckeln.

 

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