Neuerungen in der Muki - Kollisionskaskoversicherung
Bei Unfällen die aufgrund grober Fahrlässigkeit Ihrerseits entstehen, ist die Versicherung nicht verpflichtet, Ihren Kaskoschaden zu bezahlen.
Ab Jänner 2014 kann Ihr bestehender Kaskovertrag erweitert werden. Für nur € 36,50 im Jahr ist die grobe Fahrlässigkeit für Autofahrer kein Thema mehr.
Anbei einige Beispiele der Vergangenheit, in denen Versicherungen erfolgreich einen Einwand erhoben haben:
Der Fahrer hatte...
- ein Stoppschild übersehen
- eine rote Ampel überfahren
- während der Fahrt mit dem Handy telefoniert
- während der Fahrt eine CD oder eine Zigarette aufgehoben
- während der Fahrt sich von einem Kind auf der Rückbank ablenken lassen
- überhöhte Geschwindigkeit auf nasser Fahrbahn
- das Fahrzeug auf einer abschüssigen Straße abgstellt ohne die Handbremse anzuziehen
Das sind Fälle, in denen ein Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit dem Fahrer eine Menge Geld und Nerven sparen kann. Aber nicht alles ist erlaubt, Trunkenheitsfahrer, Reifen die nicht die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe aufweisen, Fahren ohne Lenkerberechtigung sind zum Beispiel ausgenommen.
Wir empfehlen daher dringend diese Möglichkeit des Einschlusses zu Nutzen und bitten um Rückmeldung ob der Einschluss gewünscht wird.