Berufsunfähigkeitsversicherung
Die private Berufsunfähigkeitspension bietet Schutz vor der finanziellen Katastrophe, wenn der/die Versicherte seinen/ ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. In diesem Fall wird eine monatliche Rente während der Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum vereinbarten Vertragsablauf, ausbezahlt. Die volle vereinbarte Rente wird dabei bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % gewährt, unabhängig von einer Leistung durch die Sozialversicherung.
Kann in dem ausgeübten Beruf nicht mehr gearbeitet werden, kann der Staat Angestellte und FacharbeiterInnen verpflichten, einen ähnlichen Beruf zu ergreifen – Einkommensverluste müssen dabei in Kauf genommen werden! Selbstständige sind noch schlechter gestellt – sie müssen in jede Arbeit wechseln, die ihnen auszuüben möglich ist.
Ihre Arbeitskraft sichert Ihre Existenz
Für die meisten Menschen ist ein regelmäßiges Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit wesentlich, um ihr Leben bestreiten zu können. Tritt Berufsunfähigkeit ein, entsteht sehr oft eine existenzbedrohende Situation, weil die regelmäßigen Einnahmen fehlen und die Absicherungen durch die staatlichen Sicherungssysteme oft nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern.
Die staatliche Berufsunfähigkeitspension, falls überhaupt Anspruch darauf besteht, ist wesentlich geringer als das Erwerbseinkommen. Es entsteht eine Versorgungslücke mit dramatischen finanziellen Folgen.
Fast jede zehnte Pension ist eine BU-Pension
Mehr als 200.000 ÖsterreicherInnen erhalten eine Pension wegen geminderter Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit ausbezahlt – das sind fast 10 % aller Pensionen. Treffen kann es dabei jede/n.
Die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, liegt je nach Altersgruppe zwischen 29 % und 43 %. Wer nicht mehr arbeiten kann, hat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gut vorgesorgt.