Grundfähigkeitsversicherung. Unverhofft kommt oft!
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was es für Sie bedeutet, wenn Sie Alltägliches nicht mehr wie gewohnt ausüben können? Grundlegende Fähigkeiten, wie Gehen oder Sprechen, können durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverlust schwer beeinträchtigt werden. Für Sie und Ihre Familie kann ein solcher Verlust, abgesehen von körperlichen und psychischen Beschwerden, hohe finanzielle Belastung bedeuten.
Mit der Leistung aus Leben & Vorsehen, der Grundfähigkeitsversicherung von UNIQA, können Sie auf finanzielle Unterstützung bauen wie z.B. bei
- Einkommensverlust
- medizinische Pflege
- Kosten für Haushaltshilfen
- u.v.m
Was bietet Ihnen die Grundfähigkeitsversicherung?
Leben & Vorsehen Grundfähigkeitsversicherung ist eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung und bietet auch dann Versicherungsschutz, wenn Sie keiner beruflichen Tätigkeit nachkommen. Bei Verlust von Grundfähigkeiten erhalten Sie:
- eine Grundfähigkeitspension, maximal bis zum 67. Lebensjahr oder
- im Pflegefall eine lebenslange Pflegenrente, wenn Sie das Pflegevorteilspaket gewählt haben.
Die Höhe Ihres Anspruches richtet sich nach einem klar definierten Grundfähigkeitskatalog und lässt sich in zwei Leistungsgruppen zusammenfassen.
- 50 % der vereinbarten Pensionsleistung bei Verlust einer Grundfähigkeit im Bereich der oberen oder unteren Extremitäten
- 100 % der vereinbarten Pensionsleistung bei
- Seh-, Gehör- oder Sprachverlust
- Pflegebedürfigkeit
- Verlust von mindestens zwei Grundfähigkeiten der oberen oder unteren Extremitäten
Der Anspruch besteht nur dann, wenn der Verlust der Grundfähigkeit durch medizinische Maßnahmen nicht behebbar ist.
Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihre Leben & Vorsehen Grundfähigkeitsversicherung kann vor Vollendung des 33. Lebensjahres, ohne neuerliche Gesundheitsprüfung, in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden.
Pflegevorsorgepaket
Mit diesem Paket können Sie ohne neuerliche Gesundheitsprüfung in eine Pflegeversicherung umsteigen. Der Umstieg ist nach Ablauf der Grundfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung möglich. Dabei profitieren Sie von folgenden Vorteilen: Im Pflegefall sind Sie abgesichert und erhalten eine lebenslange Pflegerente. Dies gilt auch dann, wenn Sie während des Bezugs der Grundfähigkeitspension zum Pflegefall werden. Sie erhalten also eine Grundfähigkeitspension, maximal bis zum 67. Lebensjahr und anschließend auch eine lebenslange Pflegerente.
Informieren Sie sich über die weiteren Details zum Produkt und über den Grundfähigkeitskatalog bei uns im Büro.