Unisex-Richtlinie lässt Versicherungsprämien purzeln

Unisex-Richtlinie lässt Versicherungsprämien purzeln

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Unterschiedliche Versicherungstarife für Frauen und Männer sind diskriminierend, entschied der Europäische Gerichtshof.

Ab dem 21. Dezember 2012 tritt diese Neuregelung in Kraft. Damit fällt dieser bisherige Kostenvorteil für Frauen in Zukunft weg und der Abschluss einer Ablebensversicherung wird um bis zu 30 % teurer. Künftig müssen Männer im Vergleich zu Frauen in der Rentenversicherung bei gleicher Leistung bis zu 10 % mehr Prämie bezahlen.

Vor den negativen Effekten der Unisex-Richtlinie kann man sich schützen, indem man geplante Neuverträge noch vor dem 21. Dezember abschließt, da diese Regelung nicht für bestehende Verträge gilt, die vor dem oben genannten Datum abgeschlossen werden.

Mit dieser Richtlinie tritt auch eine weitere Änderung in Kraft: Das niedrige Zinsniveau wirkt sich nun auch auf die klassische Lebensversicherung aus, sodass die garantierte Mindestverzinsung auf den Sparbeitrag für Neuverträge ab diesem Stichtag von 2,0 auf 1,75 % gesenkt werden muss. Daraus ergibt sich in etwa 2 bis 3 % weniger garantierte Versicherungssumme. Männer, die eine lebenslange Zusatzpension vereinbaren wollen, sind dadurch doppelt benachteiligt: die Mindestverzinsung sinkt und die monatliche Pension wird reduziert.

Wir beraten Sie gerne und prüfen, ob Ihre bestehenden Versicherungsverträge Sparpotenzial bieten.

Auf Ihren Anruf oder Besuch bei uns im Büro freuen wir uns.

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