Achtung! Haftpflichtversicherung für Drohnen!

Achtung! Haftpflichtversicherung für Drohnen!

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Immer mehr Menschen machen die Fliegerei mit diesen kleinen, leichten Flugmodellen zu ihrem Hobby. Doch Vorsicht: Auch für Drohnen gelten die Luftverkehrsregeln und gesetzliche Vorschriften! In der Privathaftpflicht- bzw. Haushaltsversicherung sind nur Drohnen ohne Kameras, die als Spielzeug klassifiziert sind, versichert.

Das Luftfahrtgesetz wurde mit Wirkung ab 1. Jänner 2014 novelliert, um auch für den immer beliebteren Betrieb von Drohnen einen rechtlichen Rahmen zu schaffen. 

Je nach Größe, Gewicht und Einsatzzweck (zum Beispiel: Ist eine Kamera montiert? Ist Zweck des Drohnenfluges die Aufnahme von Fotos oder Filmen?) sind Drohnen in Klassen eingeteilt, für die dem jeweiligen Gefährdungspotential entsprechende Vorschriften gelten.

Neben den grundlegenden Bestimmungen im Luftfahrtgesetz wurden von den zuständigen Luftfahrtbehörden Austro Control GmbH sowie Österreichischer Aero Club Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitshinweise betreffend Unbemannte Luftfahrteuge der KLasse 1 bzw. Flugmodelle über 25 Kilogramm erlassen, in welchen die technischen und betrieblichen Voraussetzungen zu Erlangen einer - für Flugmodelle über 25 Kilogramm und unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 - erforderlichen Betriebsbewilligung festgelegt wurden. Weiters sind die Luftverkehrsregeln zu beachten, welche bestimmte Betriebseinschränkungen und weitere Bewilligungsverpflichtungen für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge vorsehen.

Bei den wenigsten Drohnen handelt es sich um ein reines Spielzeug. Meistens aber fallen die Drohnen - egal ob gewerblich oder privat genutzt - unter das österreichische Luftfahrtgesetz und erfordern eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung.

Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Bei Missachtung drohen hohe Strafen in der Höhe von bis zu € 22.000,-- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen.

Unabhängig von den hohen Strafen, muss man sich vor Augen führen, was bei einem Drohnenflug alles passieren kann. Bei einem Absturz z.B. könnte ein Auto beschädigt oder noch schlimmer eine Person getroffen und verletzt werden.

Wir bitten Sie daher, sich genau zu informieren, ob Ihre Drohne in die Kategorie der Pflichtversicherung fällt und gegebenenfalls eine Haftpflichtversicherung dafür abzuschließen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Austro Control und auch wir stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Ihr Team
Keferböck & Partner

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