Drohnen - warum ein vermeintliches Spielzeug versichert werden muss

Drohnen - warum ein vermeintliches Spielzeug versichert werden muss

Facebook Twitter Pinterest LinkedIn

Nun dauert es nicht mehr lange und Weihnachten steht vor der Tür - somit beginnt auch die große Geschenkesuche für unsere Lieben. Ein besonders beliebtes Geschenk für Technikfreaks ist auch heuer wieder die Drohne. Aber Achtung!!! Warum dieses vermeintliche Spielzeug versichert werden muss!

Bei den wenigsten Drohnen handelt es sich um ein reines Spielzeug. Meistens fallen die Drohnen - egal ob gewerblich oder privat genutzt - unter das österreichische Luftfahrtgesetz und erfordern eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung.

Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Bei Missachtung drohen hohe Strafen in der Höhe von bis zu € 22.000,-- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen.

Unabhängig von den hohen Strafen, muss man sich vor Augen führen, was bei einem Drohnenflug alles passieren kann. Bei einem Absturz z.B. könnte ein Auto beschädigt oder noch schlimmer eine Person getroffen und verletzt werden.

Wir bitten Sie daher, sich genau zu informieren, ob Ihre Drohne in die Kategorie der Pflichtversicherung fällt und gegebenenfalls eine Haftpflichtversicherung dafür abzuschließen.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und wünschen noch eine besinnliche Adventzeit!

Newsletter Abo

Von nun an alle News automatisch per E-Mail zugesenden lassen.

DonauOberösterreichischeHDIUNIQUAzuerichmukiARAG