Informationen für unsere Kunden:
Medizinische Leistungen und Hilfe aus der Corporate Travel Insurance (CTI) bei Reisewarnung wegen COVID-19
Stand: 01.10.2020

Reisewarnungen und Sicherheitshinweise

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) rät das Außenministerium derzeit dringend von
allen nicht notwendigen Reisen ab (Hohes Sicherheitsrisiko Stufe 4). Mit anhaltenden Einschränkungen
im Flug- und Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und weitgehenden Einschränkungen im öffentlichen
Leben zahlreicher Länder ist bis auf weiteres zu rechnen. Zudem kann auch die Sicherheit der
Gesundheitsversorgung in zahlreichen Ländern nicht mehr gewährleistet werden.

Für besonders betroffene Länder hat das österreichische Außenministerium (partielle) Reisewarnungen
(Stufe 5 und 6) erlassen. Vor Reisen in diese Länder wird vom österreichischen Außenministerium
ausdrücklich gewarnt.

Aufgrund des Coronavirus ist dort die medizinische Versorgung belastet und eingeschränkt. Selbst
Rücktransporte sind aufgrund der behördlichen Verfügungen nicht möglich und Reisebeschränkungen
verhindern in diesen Ländern die Heimreise.

Fürsorgepflicht

Im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus ist der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer generell aber insbesondere bei Auslandsdienstreisen besonders wichtig. Im Rahmen der
gesetzlichen Fürsorgepflicht des Dienstgebers sollte vorerst grundsätzlich auf Dienstreisen verzichtet werden.
Gegebenenfalls sollten nur Reise unternommen werden, die dringend notwendig sind. Dabei sind jedenfalls
alle nationalen und regionalen Bestimmungen des Aufenthaltslandes (insbesondere. Einreise- und
Aufenthaltsbestimmungen, Ausgangssperren und Betretungsverbote) sowie alle entsprechenden Schutz- und
Hygienemaßnahmen iVm COVID-19 einzuhalten.

Versicherungsschutz

Für Auslandsreisen in Länder mit hohem Sicherheitsrisiko (Stufe 3 oder 4) besteht Versicherungsschutz.
Für Auslandsreisen in Länder mit (partieller) Reisewarnung (Stufe 5 oder 6) besteht eingeschränkter
Versicherungsschutz.

In Ländern mit Reisewarnung wegen COVID-19 umfasst der Versicherungsschutz nicht Erkrankung an
COVID-19 und jegliche Mehrkosten oder Leistungseinschränkungen, die in Zusammenhang COVID-19
stehen (z.B. durch teurere und umständliche Verlegungstransporte, längere Behandlung, Behandlung nur in
bestimmten Einrichtungen). Diese würden unter normalen Umständen nicht anfallen, sondern resultieren aus
der bewussten Inkaufnahme des Risikos, vor dem in der Reisewarnung gewarnt wird. Zudem muss in Ländern
mit Reisewarnung damit gerechnet werden, dass unsere Hilfeleistung vor Ort nicht oder nicht in
ausreichendem Ausmaß erbracht werden kann!

Die Sicherheitssituation des Reiselandes muss – auch zum Schutz des Reisenden - jeweils zum
Abreisezeitpunkt beurteilt werden. Bitte beachten sie daher die jeweils aktuellen Informationen des
Außenministeriums (www.bmeia.gv.at).

Informationen für unsere Kunden zu COVID-19 und Versicherungsdeckung
Stand: 01.10.2020

Die aktuelle Einschätzung und unsere Empfehlung


Derzeit werden wieder vermehrt Reisewarnungen ausgesprochen, die teilweise nur regional begrenzt sind, teilweise aber
auch ein ganzes Land betreffen. Abseits dieser Länder verbleiben gleichwohl diverse Reisemöglichkeiten und Veranstalter,
Transportunternehmen und Hotelbetriebe passen ihre Angebote den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechend an.
Wenn Sie eine Auslandsreise buchen wollen, empfehlen wir Ihnen, dafür den Service eines Reisebüros oder
Reiseveranstalters in Anspruch zu nehmen und auf die Buchung einer Pauschalreise zu achten. Damit sind Sie
reiserechtlich bestmöglich geschützt, gut zu allen Eventualitäten beraten und Sie verfügen über einen persönlichen
Ansprechpartner. Zudem sind Pauschalreisen gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert.

Stornodeckung auch bei COVID-19-Erkrankung trotz Pandemiestatus


COVID-19 wird nach wie vor als Epidemie oder Pandemie eingestuft (vgl. WHO, Österreichische Gesundheitsbehörden).
Für alle Reisen, die ab dem 1. Oktober bis auf weiteres gebucht werden, wenden wir den in unseren Bedingungen
enthaltenen Pandemie-Ausschluss für Storno- und Reiseabbruchfälle jedoch nicht ein.
Insoweit gewähren wir Deckung für den Fall, dass Sie als versicherter Kunde die Reise nicht antreten können oder
abbrechen müssen,
• weil Sie an COVID-19 Symptomen erkranken.
• weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist.
• weil Sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen.
• weil ein naher Angehöriger (*) oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und
Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist.
• weil ein naher Angehöriger (*) im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in
Quarantäne begeben müssen.

(*) Als Familienangehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender
Lebensgefährte), Kinder (Stief-,Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-), Geschwister und
Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem
Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
Kein Stornoschutz besteht hingegen,
• wenn Sie die Reise nicht antreten können oder wollen, weil Sie sich aufgrund steigender Fallzahlen am
Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung machen.
• wenn Sie die Reise nicht antreten können oder wollen, weil Sie als Risikopatient eingestuft sind.
• wenn die Leistungsträger oder Reiseveranstalter ihre Leistungen nicht (mehr) erbringen können (z.B. infolge einer
Reisewarnung der Stufe 5 oder 6). In diesem Fall dürften aber ohnedies keine Stornokosten verrechnet werden.
• wenn Sie die Reise nicht antreten können, weil Sie aufgrund eines Verdachtsfalles (z.B. im Kindergarten oder
Kollegenkreis) unter Quarantäne gestellt werden, ohne Erkrankungssymptome zu haben oder positiv getestet
worden zu sein.
Weiterhin unterscheiden wir bei den Prämien nicht zwischen Risikopatienten und Nicht-Risikopatienten und weiterhin gibt
es bei uns keine Altersgrenzen.

Krankenversicherungsschutz im Zusammenhang mit COVID-19 während der Reise


Grundsätzlich gilt bei Produkten, die eine Auslandsreisekrankenversicherung beinhalten, vollumfänglicher
Krankenversicherungsschutz während der Reise.
Hier einige konkrete Beispiele zur Erläuterung des Versicherungsschutzes:
Es besteht Deckung für den Fall, dass Sie als reiseversicherter Kunde während der Reise an COVID-19 erkranken
• für alle medizinischen Behandlungskosten.
• für einen allfälligen COVID-19-Test bei einschlägigen Symptomen.
• für eventuelle zusätzliche Rückreisekosten.
• für eventuelle zusätzliche Aufenthaltskosten (Kosten der Verlängerung).
Nicht versichert:
• Für eine bloße Quarantäne-Unterbringung werden keine Kosten übernommen. Vor jeder Abreise in den Urlaub
achten Sie daher bitte besonders auf Ihren Gesundheitszustand, nehmen Sie gegebenenfalls – insbesondere
als Risikopatient – Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf.
• Nicht gedeckt sind Kosten für einen bei Ein- und Ausreise 'verordneten´ prophylaktischen COVID-19-Test.
• Für Auslandsreisen in Länder mit zum Zeitpunkt der Abreise (partieller) Reisewarnung (Stufe 5 oder 6) des
Außenministeriums besteht kein Versicherungsschutz. Es muss daher die Sicherheitssituation des Reiselandes
bei Antritt der Reise beachtet werden: Siehe tagesaktuelle Informationen auf der Website des
Außenministeriums www.bmeia.gv.at und nutzen Sie die dortige Reise-Registrierungsmöglichkeit.
• Nicht gedeckt sind Kosten, die dem rechtlichen Grunde nach vom Leistungsträger oder Reiseveranstalter zu
tragen sind und auch bei Nichtversicherung nicht an den Reisenden weiterverrechnet werden können, etwa im
Falle des Wegfalls der Geschäftsgrundlage.
Es könnte passieren, dass die Destination während der Reise auf (partielle) Reisewarnung (Stufe 5 oder 6) hochgestuft
wird, und Sie dann so rasch wie möglich die Heimreise antreten müssen. In diesem Fall gilt der Versicherungsschutz
längstens für die Dauer von weiteren 14 Tagen. In solchen Fällen könnten unter Umständen Notfall-Leistungen nur
eingeschränkt erbracht werden. Auch weisen wir darauf hin, dass allfällige Mehrkosten, die aufgrund von örtlichen
Quarantänebestimmungen entstehen, nicht gedeckt sind.

Rückfragen und Erreichbarkeit
Wir ersuchen Sie, alle Anfragen, insbesondere auch zum Thema Coronavirus und Versicherungsschutz, direkt an
corona@europaeische.at zu mailen. Emails werden von der Europäischen in der Regel tagesaktuell bearbeitet.

 

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