Sicher durch den Winter

Sicher durch den Winter

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In Österreich ist der Winter eine der schönsten Jahreszeiten. Dennoch gibt es einige Dinge auf die zu achten ist, um diese märchenhafte Winterlandschaft ohne Sorgen genießen zu können.

Unsere Winter bestehen eben auch aus:

- Wasser und  Kälte sprich Frostschäden:

Heizung, Wasser und Fassade regelmäßig kontrollieren

Beim Verlassen der Häuser von mehr als 72 Stunden, ist es wichtig während einer Frostperiode ausreichende Maßnahmen zu treffen. Kontrolle der Heizungsanlage, Kontrolle auf Risse in der Fassade oder beschädigte Dachziegel. Bei Feuchtigkeit und Frost könnte dies zu teuren Schäden führen. Wasseranschlüsse im Garten sind abzusperren und Dachrinnen von Laub zu befreien.Heizungsanlagen müssen von Fachmännern gewartet werden und bei Anlagen, die nicht durchgehend in Betrieb sind, sind sämtliche wasserführende Versorgungsleitungen abzulassen und abzusperren. Ebenso sind Heizungen oder Klimaanlagen mit Frostschutzmittel zu sichern oder ebenfalls zu entleeren.

 

- Schneemassen:

Säubern von Gehwegen und frühzeitige Baumpflege

Gehwege sind von Verunreinigungen wie z.B. Laub entlang des Grundstücks zu säubern. Die Gehwege müssen zwischen 6 und 22 Uhr frei von Laub, Schnee und Eis sein. Bei Frostnächten ist vorsorglich zu streuen.

Bäume die umstürzen oder von denen Äste brechen könnten, sind im unmittelbaren Gefahrenbereich zu entfernen bzw. von den kaputten Ästen zu befreien. Für Schäden dieser Art haftet immer der Eigentümer und im Falle eines Schadens, muss dieser beweisen, seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen zu sein. Schäden durch höhere Gewalt, fallen nicht in den Haftungsbereich des Eigentümers. Das Gleiche gilt für herabfallende Dachziegel.

Liegenschaftseigentümer sind verpflichtet, sollte kein Gehsteig vorhanden sein, den Straßenrand in der Breite von einem Meter zu säubern und zu besträuen. Laut Straßenverkehrsordnung gilt die Räumpflicht auch an Sonn- und Feiertagen.

Es ist möglich die Schneeräumung auch an Schneeräumdieste oder Dritte zu übergeben. Dazu wird eine vertragliche Vereinbarung empfohlen. Verträge, in denen Schneeräumdienste nur im Rahmen ihrer Kapazitäten säubern oder streuen müssen, reichen nicht für eine Haftungsbefreiung des Grundstückbesitzers oder Weghalters aus.

Durch Gemeindeverordnungen kann der Zeitraum der Streu- und Räumpflicht eingeschränkt oder die Verwendung von Streusalzen und Auftaumitteln geregelt werden. Der Weghalter ist auch zur Verkehrssicherungspflicht angehalten. Ebenso muss, wenn ein Schneepflug neuerlich Schnee auf einen bereits geräumten Gehsteig schiebt, der Anrainer den Schnee wieder entfernen. Für Missachten der Schneeräumpflicht drohen bis Euro 72,-- Strafe.

Sollte ein Fußgänger zu Schaden kommen, weil der Hauseigentümer seiner Pflicht in fahrlässiger Weise nicht nachkommt, können enorme Kosten für Schadenersatz und Schmerzensgeld anfallen. Nicht zu vergessen dass dies bis zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung führen kann.

Aufgrund der Schneemassen im letzten Winter, möchten wir auch darauf aufmerksam machen, die Dächer zwischendurch von einem Professionisten überprüfen und gegebenfalls abschaufeln zu lassen.

 

- nicht zu letzt die romantischer Kerzenbeleuchtung:

Zur Winter- und Weihnachtszeit häufen sich regelmäßig die Haus- und Wohnungsbrände, die meist auch durch brennende Kerzen oder Christbaumbrände verurscht werden.

In solchen Fällen wenden die Versicherer im Schadenfall häufig das Vorliegen grober Fahrlässigkeit und damit die Leistungsfreiheit ein. In solch einem Fall bleiben die Versicherungsnehmer auf den Kosten eines Wohnungsbrandes sitzen, was deshalb sehr dramatisch ist, da es häufig um sehr hohe, bis hin zu existenzbedrohenden Schäden geht.

Mittlerweile kann man aber Schäden, die grob fahrlässig herbeigeführt wurden zu 100% mitversichern.

Auf Wunsch überprüfen wir den Deckungsinhalt ihrer Versicherungsvertäge auf die Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Team

Keferböck & Partner

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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