Neues Führerscheinrecht - Die wichtigsten Änderungen ab 2013

Neues Führerscheinrecht - Die wichtigsten Änderungen ab 2013

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Durch die Führerscheingesetzt-Novelle sind ab Jänner 2013 weitreichende Änderungen im Führerscheinwesen vorgesehen.

Die Änderungen betreffen alle Führerscheinbesitzer.

Ab dem 19. Jänner 2013 ausgestellte Führerscheine der Klassen A und B sind nur mehr 15 Jahre lang gültig. Nach Ablauf der Befristung muss der Führerschein bei der zuständigen Behörde verlängert werden. Gesundheitsprüfungen werden nicht vorgenommen. Der Gesundheitscheck verbleibt auf freiwilliger Basis. Auch bei KFZ-LenkerInnen über 50 Jahre ist eine Überprüfung des Gesundheitszustandes nicht vorgesehen.

Der Umtausch kann bei allen Führerscheinbehörden (Bezirkshauptmannschaften oder Bundespolizeibehörden) unabhängig vom eigenen Wohnsitz beantragt werden.

Mitzunehmen ist ein aktuelles Foto, welches den Kriterien für ein Passfoto entspricht.

Die Gebühr beträgt 49,50 Euro. Der neue Führerschein wird sodann innerhalb von 5 Tagen per Post zugestellt.

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