Brandgefahr durch brennenden Adventkranz in der Weihnachtszeit - grobe Fahrlässigkeit

Brandgefahr durch brennenden Adventkranz in der Weihnachtszeit - grobe Fahrlässigkeit

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Die Weihnachtszeit naht, daher ist es uns ein Anliegen, auf dieses spezielle Thema, die grobe Fahrlässigkeit, aufmerksam zu machen!

Grobe Fahrlässigkeit zählt zu den häufigsten Gründen für eine Ablehnung der Schadenszahlungen durch die Versicherungen - dies ist für uns ein Grund, auf die Pflichten und Obliegenheiten der Versicherungsnehmer hinzuweisen, damit sie nicht ihren Versicherungsschutz gefährden!

In der Schadensversicherung. zu der z. B. die Eigenheim- und Haushaltsversicherung oder auch die KFZ-Kaskoversicherung zählen, ist gesetzlich geregelt, dass der Versicherer von der Leistung frei ist, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Als Fahrlässigkeit gilt die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit unterschieden. Ob dies im Einzelfall gegeben ist oder nicht, ist immer wieder strittig und kann letztlich nur von den Gerichten geklärt werden.

Im Bereich der Eigenheim- und Haushaltsversicherung geht es zumeist um Wohnungsbrände, die dadurch verursacht werden, dass die Küche während des Kochens verlassen wird oder brennende Kerzen nicht ausgelöscht werden. In solchen Fällen wenden die Versicherer im Schadensfall häufig das Vorliegen grober Fahrlässigkeit und damit die Leistungsfreiheit ein. In diesem Fall bleiben die Versicherungsnehmer auf den Kosten eines Wohnungsbrandes sitzen, was deshalb so dramatisch ist, weil es häufig um sehr hohe, wenn nicht sogar um existenzgefährdende Schäden geht.

Mittlerweile kann man Schäden, die grob fahrlässig herbeigeführt wurden aber zu 100 % mitversichern.

Wir überprüfen gerne den Deckungsinhalt Ihrer Versicherungsverträge auf die Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit!

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